Archive for März, 2006

Weitere Guerilla Aktion zum World Water Day

Donnerstag, März 23rd, 2006

Auch eine zweite eindrucksvolle Guerilla Marketing Idee zum Welt Wasser Tag in Spanien: Hierzu wurden Trinkhalme in Gullis gesteckt und die Frage gestellt „Würden Sie diese Wasser drinken?“

Guerilla_Wassertag_Spain2.jpgGuerilla_Wassertag_Spain1.jpg

Guerilla zum Welt-Wassertag

Montag, März 20th, 2006

Zum Welt Wassertag, an dem auch das Weltwasser Forum in Mexiko City tagte, wurde der folgende Sticker in Waschbecken von Restaurants, öffentlichen Toiletten, Universitäten und Bahnhöfen angebracht. Super Idee, die zum Nachdenken anregt.

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Guerilla Marketing Mini Einführung Rückblick

Mittwoch, März 8th, 2006

Der Mini wurde nahezu ausschliesslich durch Guerillamarketing eingeführt.
Da die Bilder immer wieder schön sind sollte man sie nicht vergessen.

Der Original Guerilla Mini als Plakat
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Der Mini Guerilla Plakat Stunt
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Und der Guerilla Mini während eines Basketball-Spiels in den USA
guerilla marketing new zeeland

Der XXL Guerilla Mini
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Schnee Guerillamarketing Aktion!

Sonntag, März 5th, 2006

Nachstehende Guerilla Marketing Aktion zeigt deutlich wie man mit wenig Budget und viel Brain eine grosse Wirkung erzielen kann. Im Süden Bayerns herrschte am 04ten und 05ten März die größten Schneevorkommen seit Jahrzehnten. 60 Zentimeter Neuschnee seit 75 Jahren.

Ein Münchner American Sports Shop nutzte die Schneemassen auf den Strassen als Werbeschilder für ihr Unternehmen. Rund um das Geschäft und Nahe der Leopoldstrasse (eine bekannte und gut frequentierte Strasse in München), leuchtete der Schnee in grellen Farben mit dem Schriftzug des Unternehmens. Die Aktion machte mit nur wenig finanziellem Aufwand auf das Geschäft aufmerksam. Zum Sortiment des Geschäfts gehört unter anderem ein umfangreiches Grafitti Sprühdosen Sortiment.Diese Guerilla Marketing Aktion wird sicher schnell Nachahmer finden.

So lieben wir Guerilla Marketing.

Guerilla Marketing Schnee 1

Schneeguerilla Marketing – Nähe Leopoldstrasse München

Guerilla Marketing Schnee 2

Als gewissenhafte Guerilla Marketing Agentur klären wir Unwägbarkeiten bei Aktionen stets ab.

Das Risiko einer Ordnungswidrigkeit bei dieser einmaligen „Schnee Guerilla Marketing Aktion“ scheint uns überschaubar.Verstößt die Guerilla Aktion gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und ist eventuell mit Schadensersatzzahlungen zu rechnen? Wenn überhaupt, wird man bei dieser einmaligen Guerilla Aktion wohl eher mit dem Umweltschutzgesetzt (USG) konfrontiert, wegen Verschmutzung des Grundwassers nach der Schneeschmelze

Anbei die üblichen Guerilla Einschränkungen für Guerilla Marketing Agenturen:

GUERILLA MARKETING Einschränkung Straßenverkehrsordnung 1
Werbung, Wildes Plakatieren
Es ist verboten, auf Verkehrsflächen und in Anlagen – insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom und Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern und an sonstigen für diese Zwecke nicht bestimmten Gegenständen und Einrichtungen – sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise und sonstiges Werbematerial anzubringen, zu verteilen oder zugelassene Werbeflächen durch überkleben, übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken.

GUERILLA MARKETING Einschränkung Straßenverkehrsordnung 2
Werbung, Sprühen, Graffiti, Beschmutzen
Ebenso ist es untersagt, die in Abs. 1 genannten Flächen, Einrichtungen und Anlagen zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften, zu beschmutzen oder in sonstiger Weise zu verunstalten.

GUERILLA MARKETING Einschränkung Straßenverkehrsordnung 3
Werbung Schadensersatz
Wer entgegen den Verboten in Abs. 1 und 2 Plakatanschläge an öffentlichen Flächen anbringt, diese beschriftet, bemalt oder besprüht, oder hierzu veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung und ggf. auch zum Schadenersatz verpflichtet. Die Beseitigungs- und Schadenersatzpflicht trifft in gleichem Maße auch den Veranstalter, auf dessen Veranstaltung in den Plakatanschlägen oder Darstellungen hingewiesen wird.